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Die Mietwagen-
Selbstbeteiligung-
Versicherung schützt
vor teueren Überraschungen. |
Sie zahlen keinen
Selbstbehalt bei
Mietwagen, Camper
und Motorhomes. |
Die Kosten zur Behebung der geringfügigen
Schäden erschreckt immer wieder viele Mietwagenkunden. |
Von den Mietwagenfirmen wird
oft auch der Mietausfall berechnet der durch den Aufenthalt des Fahrzeuges
in der Werkstatt verursacht wird.
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Das leistet die Mietwagen-
Selbstbeteiligung Versicherung:
erstattet den vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalt der Kaskoversicherung für gemietete PKW
bei Unfall und Diebstahl während der Laufzeit des Mietvertrages bis zur maximal vereinbarten Summe.
Gilt nur bei Unfall und Diebstahl für PKW, Camper und Motorhomes, nicht aber für Motorräder und Wohnanhänger aller Art.
Wichtige Hinweise:
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Reiseart: |
gültig für alle Reisearten |
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Geltungsbereich: |
weltweit, für jeweils ein Mietfahrzeug |
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Reisedauer: |
Die Versicherungen gelten für die Dauer der Anmietung, maximal 92 Tage. |
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Abschluss: |
Die CDW Selbstbehalt-Versicherung kann jederzeit bis zum
Tag der Übernahme des Mietfahrzeugs abgeschlossen werden.
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Erstattungssumme: |
maximal € 3.000,- (weltweit, außer Australien, Neuseeland,
Afrika )
bzw. € 5.500,- (Australien und Neuseeland und Afrika) des
vertraglich geschuldeten und belasteten Selbstbehalts. |
Versicherungsbedingungen und Produkt-Informationsblatt:
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Das meinten Kunden, die eine solche Zusatz- versicherung abgeschlossen hatten: |
"Beim parken hat mir jemand den Rückspiegel beschädigt, kurz einmal € 350 Schaden!
Gut das ich die Versicherung hatte. Ich miete nie mehr ein Auto mit Selbstbeteiligung." |
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"Eine Supersache.
Ich miete oft Autos und ärgere mich immer über die Zusatzkosten."
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"Ein Kratzer an meinem gemieteten Wohnmobil hat 350 € gekostet.
Gut das ich die Selbstbeteiligung-Versicherung abgeschlossen habe." |
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Selbstbeteiligung-Ausschluss bedeutet, dass Sie im
Schadenfall nichts dazu zahlen müssen.
So funktioniert es: Bei Anmietung erhebt der Vermieter vor Ort zunächst einmal eine
Kaution, die ihnen wieder zurückgezahlt wird, wenn kein Schaden am
Fahrzeug verursacht wurde. Im Schadenfall wird die Höhe des
ermittelten Schadens errechnet und mit der Kaution verrechnet. Sie
erhalten also dann weniger Kaution zurück. Die Versicherung
erstattet Ihnen die einbehaltene Selbstbeteiligung bei der Rückkehr
gegen Vorlage der Quittungen und Nachweise zurück. Dank der
Versicherung sind sie also trotzdem „ohne Selbstbeteiligung“
versichert, auch wenn Sie vor Ort eine Kaution zahlen müssen. |
Impressum:
Versicherungsbüro Wittisberg
Auenstraße 16 ,
80469 München,
Tel. 0174-1363102
E-Mail:
info@wittisberg.de
Ustr. DE 82038712
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