
Bei der Anmietung des Leihwagens wird meist durch den Vermieter eine Kaution festgelegt, die per Kreditkarte
beim Mietwagenunternehmen zu hinterlegen ist. Es ist wichtig, schon bei der Übernahme des Fahrzeugs bereits vorhandene Mängel
festzustellen und im Protokoll zu vermerken, um diese dann bei Rückgabe nicht selbst angerechnet zu bekommen.
Bei der Rückgabe am Ende der Anmietzeit wird ein Rückgabeprotokoll erstellt und nach Schäden am Mietwagen geschaut.
Bei einem Schaden am Fahrzeug, wird dieser im Rückgabeprotokoll festgehalten.
Sie als Mieter des Fahrzeugs erhalten die Kopie des Rückgabeprotokolls.
Die Summe des Schadens wird ermittelt und von der gezahlten Kaution abgezogen und ein Beleg über die einbehaltene Schadensumme
erstellt. Das heißt, sie als Mietwagennutzer müssen zuerst einmal in Vorleistung treten und können später das Geld vom
Versicherungsunternehmen zurückerhalten.
Um das Geld vom Versicherer zurückzuerhalten reichen
sie diese folgenden Dokumente beim Versicherer ein. (Fristen sind zu beachten)
1) Das ausgefüllte Schadenformular des Versicherers,
2) Das Rückgabeprotokoll oder den Schadenbericht,
3) Die Kopie des Mietvertrags ihres Fahrzeugs,
4) Die Rechnung des Mietwagens.
5) Die ausführliche Schadensrechnung
Nach Prüfung durch den Versicherer wird dann der ausgelegte Betrag auf das Konto des Versicherten gutgeschrieben.
Fazit: Die Mietwagen Selbstbeteiligung-Versicherung hilft Ihnen dabei die Kosten zu minimieren.


