Was ist die Mallorca Police?
Die Mallorca-Police ist eine Ergänzungsversicherung, die die Haftpflicht-Versicherungssumme für
einen Mietwagen im Ausland auf deutsches Niveau erhöht.. Der Versicherungsschutz ist nicht nur auf die Gültigkeit von Mallorca
beschränkt. sondern sie ist im gesamten Europäischen Raum gültig.
Bei der Anmietung eines Leihwagens im Ausland richtet sich Ihr Versicherungsschutz dort grundsätzlich nach den Vorschriften des Reiselandes.
Für die Haftpflichtversicherung des Mietwagens gelten in manchen Ländern sehr niedrige Deckungssummen, die besonders bei
Personenschäden kaum ausreichen. Die Mallorca-Police schützt Sie dabei vor den hohen Kosten, die Sie im Schadenfall dann nicht
selbst aufbringen müssen, sondern die durch diese Zusatzversicherung abgedeckt werden.
Wie funktioniert die Selbstbehalt-Versicherung?
Oft gibt es nach der Rückgabe des Mietwagens noch eine böse Überraschung. Selbst kleine Kratzer, Lackschäden
und Beulen entwickeln sich schnell zu hohen Rechnungsbeträgen, welche die Urlaubskasse in vierstelligen Beträgen schmälern können.
Die Mietwagen Selbstbeteiligung-Versicherung der Hansemerkur hilft Ihnen dabei die Kosten zu minimieren.

Bei der Anmietung des Leihwagens wird meist durch den Vermieter eine Kaution festgelegt, die per Kreditkarte
beim Mietwagenunternehmen zu hinterlegen ist. Es ist wichtig, schon bei der Übernahme des Fahrzeugs bereits vorhandene Mängel
festzustellen und im Protokoll zu vermerken, um diese dann bei Rückgabe nicht selbst angerechnet zu bekommen.
Bei der Rückgabe am Ende der Anmietzeit wird ein Rückgabeprotokoll erstellt und nach Schäden am Mietwagen geschaut.
Bei einem Schaden am Fahrzeug, wird dieser im Rückgabeprotokoll festgehalten. Der Kunde erhält die Kopie des Rückgabeprotokolls.
Die Summe des Schadens wird ermittelt und von der gezahlten Kaution abgezogen und ein Beleg über die einbehaltene Schadensumme
erstellt. Das heißt, der Kunde muss zuerst einmal in Vorleistung treten und kann später das Geld vom
Versicherungsunternehmen zurückerhalten.
Um das Geld vom Versicherer zurückzuerhalten reicht der Kunde diese folgenden Dokumente beim Versicherer ein. (Fristen sind zu beachten)
1) Das ausgefüllte Schadenformular des Versicherers,
2) Das Rückgabeprotokoll oder den Schadenbericht,
3) Die Kopie des Mietvertrags ihres Fahrzeugs,
4) Die Rechnung des Mietwagens.
5) Die ausführliche Schadensrechnung
Nach Prüfung durch den Versicherer wird dann der ausgelegte Betrag auf das Konto des Versicherten gutgeschrieben.